Jetzt THG-Quote verkaufen und CO₂-Bonus sichern
Sie nutzen privat oder beruflich ein rein batterieelektrisches Fahrzeug? Prima, dann tragen Sie ja aktiv dazu bei, schädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren und leisten so einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz!
Das verdient Anerkennung, sagt der Gesetzgeber. Und hat dafür eine sehr attraktive Lösung gefunden: Im Rahmen der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie Ihre CO₂-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Mineralölkonzerne verkaufen.
Klingt kompliziert? Ist aber tatsächlich wirklich ganz einfach.
Mit MARCEL MÖLLER in 3 einfachen Schritten zum garantierten CO₂-Bonus:
- Auf der Serviceplattform ein eigenes Profil anlegen
- Foto oder Scan des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) hochladen
- CO₂ Bonus-Prämie pro Auto erhalten: Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – spätestes 14 Tage nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihre Prämie.
Häufige Fragen und Antworten zu THG-Quote und CO₂-Bonus
Unternehmen, die in Deutschland Kraftstoffe verkaufen, müssen deren Treibhausgasemissionen um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren, der gesetzlich festgelegt ist. Diese Reduzierung wird als Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bezeichnet. Das Umweltbundesamt ist dafür zuständig, die in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu überprüfen und die eingesparten Emissionen zu zertifizieren.
In den Markt gebrachte fossile Kraftstoffe (z.B. Benzin und Diesel) bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für Elektroautos, als alternativer Kraftstoff, hat jedoch niedrigere Emissionen und kann daher genutzt werden die Minderungsquote zu erfüllen. Firmen, die traditionelle Kraftstoffe in den Verkehr bringen, kaufen daher die eingesparten Emissionen in Form von Umweltzertifikaten, um die Treibhausgasminderung zu erreichen.
Für den Erhalt des CO₂-Bonus ist es unerheblich, wie viele Kilometer das Fahrzeug im Jahr gefahren wird.
Mit welchem Strommix Sie Ihr Elektroauto laden, ist für den Erhalt der Prämie egal.
MARCEL MÖLLER arbeitet mit einer Dienstleistungsagentur zusammen, die die THG-Quote vieler einzelner Kraftfahrzeughalter poolt und so für sie beste Konditionen bei den Kraftstoffherstellern erzielt. Für Privatpersonen wäre der Zertifizierungsaufwand viel zu hoch.
Für den CO₂-Bonus macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihr rein batterieelektrisches Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert haben.
Nein, die THG-Prämie gibt es ausschließlich für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
Da Plugin-Hybrid-Fahrzeuge und Hybridautos mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, gilt die Fördermaßnahme für sie nicht.
Aber natürlich! Auch geschäftlich und gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge sind für den Erhalt der THG-Prämie qualifiziert. Sie können so viele Fahrzeuge anmelden, wie Sie möchten. Allerdings kann jedes Fahrzeug nur einmal pro Jahr angemeldet werden.
Das Umweltbundesamt prüft, ob das von Ihnen angemeldete Fahrzeug die Kriterien für den Erhalt der CO₂-Prämie erfüllt und stellt anschließend die entsprechende Zertifizierung aus.
Sie können jedes rein batterieelektrisch betriebenes Fahrzeug anmelden, für das es eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt. Also auch entsprechende E-Motorräder, Elektroroller oder rein elektrische Leichtfahrzeuge. Diese Fahrzeuge bekommen die gleiche Vergütung wie ein elektrisch betriebener PKW.
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an:
Alexander Reddigan
Geschäftsführer
E-Mail: a.reddigan@autohaus-m-moeller.de
Telefon: 05031 51810-0